Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung & Service (Sylt)
§ 1 Geltungsbereich
(1)
Diese
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(AGB)
gelten
für
sämtliche
Verträge
über
die
Vermittlung
und
Vermietung
von
Ferienunterkünften,
die
über
die
ghd
GmbH
–
Gesellschaft
für
Handel
und
Dienst
-
leistung,
Eichgärtenallee
36,
35394
Gießen,
in
ihrem
Geschäftsbereich
„ghd
Vermietung
&
Service“
(nachfolgend „ghd Vermietung & Service“ oder „ghd“) abgeschlossen werden.
(2)
Soweit
nichts
anderes
vereinbart
ist,
handelt
ghd
Vermietung
&
Service
als
Vermittlerin
im
Namen
und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienunterkunft (nachfolgend „Vermieter“).
(3) Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
(4) Individuelle Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 2 Vermittlerstellung
ghd
Vermietung
&
Service
übernimmt
insbesondere
Vermarktung,
Buchungsabwicklung,
Gästekommu
-
nikation,
Schlüsselmanagement
sowie
die
organisatorische
Betreuung
des
Mietverhältnisses.
Vertragspartner
des
Mietvertrages
ist
grundsätzlich
der
Eigentümer
der
Unterkunft,
sofern
in
der
Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist.
§ 3 Vertragsabschluss
Die
Präsentation
einer
Ferienunterkunft
stellt
kein
verbindliches
Angebot
dar.
Erst
mit
Zugang
der
Buchungsbestätigung
kommt
der
Gastaufnahmevertrag
zustande.
Der
Mieter
hat
die
Buchungsbestäti
-
gung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen.
§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Es
gelten
ausschließlich
die
in
der
Buchungsbestätigung
ausgewiesenen
Preise
und
Zahlungsfristen.
Kurtaxe
oder
sonstige
öffentliche
Abgaben
sind
nur
Bestandteil
des
Mietpreises,
soweit
sie
ausdrück
-
lich ausgewiesen sind. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Kaution
Soweit
vereinbart,
dient
die
Kaution
der
Sicherung
sämtlicher
Ansprüche
aus
dem
Mietverhältnis.
Nach
ordnungsgemäßer
Rückgabe
wird
sie
unter
Berücksichtigung
berechtigter
Gegenansprüche
zurückge
-
zahlt.
§ 6 Kommunikation
Vertragsrelevante
Informationen,
insbesondere
Vertragsänderungen,
Buchungsbestätigungen
und
sons
-
tige
vertragsbezogene
Mitteilungen,
dürfen
elektronisch,
insbesondere
per
E-Mail,
übermittelt
werden.
Der
Mieter
ist
verpflichtet,
eine
aktuelle
E-Mail-Adresse
anzugeben
und
Änderungen
unverzüglich
mitzu
-
teilen.
§ 7 An- und Abreise; verspätete Anreise, vorzeitige Abreise
(1)
Es
gelten
die
in
der
Buchungsbestätigung
genannten
An-
und
Abreisezeiten.
Abweichungen
bedürfen
der vorherigen Zustimmung.
(2) Eine verspätete Anreise ist ghd Vermietung & Service unverzüglich mitzuteilen.
(3)
Eine
verspätete
Anreise
oder
vorzeitige
Abreise
begründet
grundsätzlich
keinen
Anspruch
auf
Erstat
-
tung des Mietpreises.
§ 8 Nutzung der Ferienunterkunft; Überbelegung und Nutzung durch Dritte
(1)
Die
Ferienunterkunft
darf
ausschließlich
von
den
in
der
Buchungsbestätigung
oder
im
Mietvertrag
namentlich oder der Anzahl nach aufgeführten Personen genutzt werden.
(2)
Untervermietung,
gewerbliche
Nutzung
oder
Veranstaltungen
sind
ohne
vorherige
Zustimmung
unzulässig.
(3)
Die
Aufnahme
weiterer
Personen
sowie
die
Überlassung
der
Ferienunterkunft
oder
einzelner
Räume
an
Dritte
–
entgeltlich
oder
unentgeltlich
–
bedürfen
der
vorherigen
Zustimmung
von
ghd
Vermietung
&
Service
oder
des
Vermieters.
Dies
gilt
entsprechend
für
Besucher,
deren
Aufenthalt
über
den
üblichen,
kurzzeitigen Besuch hinausgeht.
(4) Eine Überschreitung der vereinbarten oder zulässigen Personenzahl (Überbelegung) ist unzulässig.
(5)
Stellt
der
Vermieter
oder
ghd
Vermietung
&
Service
eine
unzulässige
Nutzung
durch
Dritte
oder
eine
Überbelegung
fest,
ist
der
Mieter
verpflichtet,
diesen
vertragswidrigen
Zustand
unverzüglich
zu
beseiti
-
gen. Der Vermieter ist berechtigt, die Räumung durch nicht angemeldete Personen zu verlangen.
(6)
Für
jede
nicht
angemeldete
Person
kann
der
Vermieter
einen
pauschalierten
Mehraufwand
in
Höhe
von
100,00
€
je
Übernachtung
berechnen.
Dem
Mieter
bleibt
ausdrücklich
der
Nachweis
vorbehalten,
dass kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist.
(7)
Unabhängig
von
der
Pauschale
bleiben
weitergehende
Ansprüche
des
Vermieters,
insbesondere
auf
Ersatz
tatsächlich
entstandener
Schäden
oder
Mehrkosten
(z.
B.
zusätzliche
Kurtaxe,
erhöhter
Reini
-
gungsaufwand,
zusätzlicher
Wäscheverbrauch,
Energie-
und
Wasserkosten
oder
sonstige
Folgekosten),
unberührt.
(8)
Bei
einer
schwerwiegenden
oder
trotz
Aufforderung
fortgesetzten
unzulässigen
Nutzung
durch
Dritte
oder
Überbelegung
ist
der
Vermieter
berechtigt,
das
Mietverhältnis
aus
wichtigem
Grund
fristlos
zu
kündigen.
In
diesem
Fall
besteht
kein
Anspruch
auf
Erstattung
des
Mietpreises,
soweit
der
Mieter
den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.
§ 9 Hausordnung
Die
objektspezifische
Hausordnung
ist
Bestandteil
des
Mietvertrages.
Ruhezeiten
und
Sicherheitsvor
-
schriften
sind
einzuhalten.
Bei
schwerwiegenden
Verstößen
kann
der
Vertrag
aus
wichtigem
Grund
beendet werden.
§ 10 Haustiere
Haustiere
sind
nur
mit
vorheriger
Zustimmung
zulässig.
Der
Mieter
haftet
für
sämtliche
durch
Haustiere
verursachten Schäden oder außergewöhnlichen Reinigungsaufwendungen.
§ 11 Sorgfaltspflichten des Mieters
(1)
Der
Mieter
verpflichtet
sich,
die
Ferienunterkunft
einschließlich
des
Inventars
sowie
aller
zur
Nut
-
zung überlassenen Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
(2)
Während
der
Mietzeit
auftretende
Schäden
oder
Mängel
sind
ghd
Vermietung
&
Service
oder
dem
Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(3)
Der
Mieter
hat
alles
Zumutbare
zu
unternehmen,
um
weitere
Schäden
zu
vermeiden
oder
möglichst
gering zu halten.
(4) Für von ihm schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5)
Der
Mieter
haftet
nach
den
gesetzlichen
Vorschriften
auch
für
Schäden,
außergewöhnliche
Ver
-
schmutzungen
oder
sonstige
Beeinträchtigungen
der
Ferienunterkunft,
die
durch
Mitreisende,
Besucher
oder
sonstige
Personen
verursacht
werden,
denen
er
den
Zutritt
zur
Ferienunterkunft
ermöglicht
hat,
soweit diese Schäden seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
(6)
Der
Mieter
verpflichtet
sich,
seine
Mitreisenden
und
Besucher
über
die
Hausordnung
sowie
diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
§ 12 Inventar
Das
Inventar
ist
vollständig
in
der
Unterkunft
zu
belassen.
Veränderungen
an
Möbeln
oder
technischen
Einrichtungen sowie das Entfernen von Inventar sind unzulässig.
§ 13 Reinigung und Rückgabe
Die
Unterkunft
ist
zum
vereinbarten
Zeitpunkt
besenrein
zurückzugeben.
Geschirr
ist
gespült,
der
Kühl
-
schrank
geleert
und
der
Hausmüll
ordnungsgemäß
entsorgt.
Eine
vereinbarte
Endreinigung
ersetzt
diese Pflichten nicht.
§ 14 Schlüssel, Transponder und digitale Zutrittssysteme
(1)
Schlüssel,
Transponder
oder
Zugangscodes
sind
sorgfältig
aufzubewahren.
Verlust
oder
Missbrauch
sind unverzüglich mitzuteilen.
(2)
Der
Mieter
haftet
für
die
Kosten
erforderlicher
Ersatzmaßnahmen,
soweit
er
den
Verlust
zu
vertreten
hat.
(3)
Zugangscodes
zu
Schlüsselsafes
oder
digitalen
Zutrittssystemen
sind
vertraulich
zu
behandeln
und
dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
§ 15 Mängelanzeige
Mängel
sind
unverzüglich
mitzuteilen.
Der
Vermieter
erhält
eine
angemessene
Gelegenheit
zur
Abhilfe.
Eigenmächtige Reparaturen ohne Zustimmung begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch.
§ 16 Laden von Elektrofahrzeugen
Das
Laden
von
Elektrofahrzeugen
an
Haushaltssteckdosen
ist
nur
mit
ausdrücklicher
Zustimmung
zulässig. Vorhandene Wallboxen sind ausschließlich nach den bereitgestellten Hinweisen zu verwenden.
§ 17 Grillen und offenes Feuer
Grillen
sowie
offenes
Feuer
sind
nur
zulässig,
soweit
dies
die
Hausordnung,
örtliche
Vorschriften
und
Brandschutzbestimmungen erlauben. Bei erhöhter Brandgefahr kann ein Verbot ausgesprochen werden.
§ 18 Sicherheitsvorschriften
Rauchmelder,
Feuerlöscher
und
sonstige
Sicherheitseinrichtungen
dürfen
nicht
entfernt,
manipuliert
oder außer Betrieb gesetzt werden. Sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu melden.
§ 19 Verkehrssicherung
Erkennt
der
Mieter
Gefahrenquellen
oder
Schäden,
die
Personen
oder
Sachen
gefährden
können,
hat
er
diese unverzüglich ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter mitzuteilen.
§ 20 Rücktritt des Mieters (Stornierung); Ersatzmieter
(1)
Der
Mieter
kann
jederzeit
vor
Mietbeginn
durch
Erklärung
in
Textform
(z.
B.
per
E-Mail)
vom
Mietver
-
trag zurücktreten.
(2)
Maßgeblich
für
den
Zeitpunkt
des
Rücktritts
ist
der
Zugang
der
Rücktrittserklärung
bei
ghd
Vermie
-
tung & Service oder dem Vermieter.
(3)
Tritt
der
Mieter
vom
Mietvertrag
zurück
und
benennt
keinen
geeigneten
Ersatzmieter,
der
den
Miet
-
vertrag
zu
den
vereinbarten
Bedingungen
übernimmt
und
vom
Vermieter
akzeptiert
wird,
ist
der
Vermieter
berechtigt,
folgende
pauschalierte
Entschädigung
zu
verlangen,
gestaffelt
nach
dem
Zeit
-
punkt
des
Zugangs
der
Rücktrittserklärung
vor
dem
vereinbarten
Anreisetag:
bis
einschließlich
42
Tage
vor
dem
vereinbarten
Anreisetag
30
%
des
vereinbarten
Gesamtmietpreises;
ab
41
Tage
vor
dem
verein
-
barten Anreisetag sowie bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
(4)
Dem
Mieter
bleibt
ausdrücklich
der
Nachweis
vorbehalten,
dass
dem
Vermieter
kein
oder
ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5)
Der
Vermieter
wird
sich
anderweitige
Vermietungserlöse
sowie
ersparte
Aufwendungen
nach
den
gesetzlichen Vorschriften anrechnen lassen.
(6)
Der
Mieter
ist
berechtigt,
einen
geeigneten
Ersatzmieter
vorzuschlagen.
Die
Zustimmung
darf
nur
aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigert werden.
(7)
Für
die
Bearbeitung
eines
Vertragswechsels
aufgrund
eines
akzeptierten
Ersatzmieters
kann
eine
Bearbeitungspauschale
in
Höhe
von
70,00
€
zuzüglich
der
gesetzlichen
Umsatzsteuer
erhoben
werden.;
auch insoweit steht dem Mieter der Nachweis eines geringeren oder keines Aufwands offen.
(8)
Maßgeblich
für
die
Berechnung
der
Rücktrittskosten
ist
der
in
der
Buchungsbestätigung
ausgewie
-
sene
Gesamtmietpreis
einschließlich
vereinbarter
Nebenkosten,
ausgenommen
Kurtaxe
oder
sonstige
öffentlich-rechtliche Abgaben.
§ 21 Rücktritt des Vermieters
Wird
die
Vermietung
durch
höhere
Gewalt
oder
erhebliche
Schäden
am
Mietobjekt
unmöglich,
kann
der
Vermieter
vom
Vertrag
zurücktreten.
Bereits
geleistete
Zahlungen
werden
erstattet.
Ein
Anspruch
auf
eine Ersatzunterkunft besteht nicht.
§ 22 Buchungen über Buchungsportale
Bei
Buchungen
über
Vermittlungsportale
gelten
ergänzend
deren
zwingende
Buchungs-
und
Zahlungs
-
bedingungen.
§ 23 Reiserücktrittskostenversicherung
Den
Gästen
wird
ausdrücklich
empfohlen,
unmittelbar
nach
Abschluss
des
Mietvertrages
eine
Reise
-
rücktrittskostenversicherung abzuschließen.
§ 24 Digitale Gästekarten
Digitale
Gästekarten
richten
sich
nach
den
Vorgaben
des
jeweiligen
Kurortes.
Für
Systeme
Dritter
wird
keine Gewähr übernommen.
§ 25 WLAN
(1)
Soweit
in
der
Ferienunterkunft
ein
WLAN-
oder
Internetzugang
zur
Verfügung
gestellt
wird,
handelt
es
sich
um
eine
freiwillige
und
unentgeltliche
Serviceleistung
des
Vermieters.
Ein
Anspruch
auf
eine
bestimmte Verfügbarkeit, Übertragungsgeschwindigkeit oder störungsfreie Nutzung besteht nicht.
(2)
Der
Mieter
ist
verpflichtet,
den
Internetzugang
ausschließlich
im
Rahmen
der
geltenden
gesetzlichen
Bestimmungen
zu
nutzen.
Insbesondere
sind
rechtswidrige
Handlungen,
wie
die
Verletzung
von
Urheberrechten,
das
Abrufen
oder
Verbreiten
strafbarer
Inhalte
sowie
sonstige
missbräuchliche
Nutzun
-
gen untersagt.
(3)
Der
Mieter
hat
dafür
Sorge
zu
tragen,
dass
auch
Mitreisende
und
von
ihm
zugelassene
Besucher
den
Internetzugang ausschließlich rechtmäßig nutzen.
(4)
Der
Vermieter
übernimmt
keine
Haftung
für
Unterbrechungen,
Ausfälle
oder
Einschränkungen
des
WLAN-
oder
Internetzugangs,
soweit
diese
nicht
auf
vorsätzlichem
oder
grob
fahrlässigem
Verhalten
des Vermieters beruhen oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(5)
Soweit
der
Mieter
oder
die
von
ihm
zugelassenen
Personen
den
Internetzugang
rechtswidrig
nutzen
und
hierdurch
Ansprüche
Dritter
gegen
den
Vermieter
entstehen,
stellt
der
Mieter
den
Vermieter
von
diesen
Ansprüchen
sowie
den
hierdurch
entstehenden
angemessenen
Kosten
frei,
soweit
der
Mieter
oder die betreffende Person die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 26 Haftung
(1)
Die
Haftung
von
ghd
Vermietung
&
Service
und
des
Vermieters
richtet
sich
nach
den
gesetzlichen
Vorschriften.
(2)
Bei
leicht
fahrlässiger
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten
(Kardinalpflichten),
deren
Erfüllung
die
ordnungsgemäße
Durchführung
des
Vertrages
überhaupt
erst
ermöglicht
und
auf
deren
Einhaltung
der
Mieter
regelmäßig
vertrauen
darf,
ist
die
Haftung
auf
den
bei
Vertragsschluss
vorhersehbaren,
ver
-
tragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.
(4)
Die
vorstehende
Haftungsbeschränkung
gilt
nicht
bei
Vorsatz,
grober
Fahrlässigkeit
sowie
bei
der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 27 Datenschutz
Personenbezogene
Daten
werden
ausschließlich
zur
Vertragsabwicklung
und
nach
Maßgabe
der
gelten
-
den
Datenschutzvorschriften
verarbeitet.
Weitergehende
Informationen
zur
Verarbeitung
personen
-
bezogener
Daten
sind
der
gesondert
bereitgestellten
Datenschutzerklärung
(https://ghd-
sylturlaub.de/datenschutz.htm) zu entnehmen.
§ 28 Verbraucherstreitbeilegung
ghd
Vermietung
&
Service
ist
zur
Teilnahme
an
einem
Streitbeilegungsverfahren
vor
einer
Verbraucher
-
schlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 29 Schlussbestimmungen
Es
gilt
deutsches
Recht.
Sollten
einzelne
Bestimmungen
unwirksam
sein,
bleibt
die
Wirksamkeit
der
übrigen Regelungen unberührt.