Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung & Service (Sylt)

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermittlung und Vermietung von Ferienunterkünften, die über die ghd GmbH Gesellschaft für Handel und Dienst - leistung, Eichgärtenallee 36, 35394 Gießen, in ihrem Geschäftsbereich „ghd Vermietung & Service“ (nachfolgend „ghd Vermietung & Service“ oder „ghd“) abgeschlossen werden. (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt ghd Vermietung & Service als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienunterkunft (nachfolgend „Vermieter“). (3) Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an. (4) Individuelle Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform. § 2 Vermittlerstellung ghd Vermietung & Service übernimmt insbesondere Vermarktung, Buchungsabwicklung, Gästekommu - nikation, Schlüsselmanagement sowie die organisatorische Betreuung des Mietverhältnisses. Vertragspartner des Mietvertrages ist grundsätzlich der Eigentümer der Unterkunft, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist. § 3 Vertragsabschluss Die Präsentation einer Ferienunterkunft stellt kein verbindliches Angebot dar. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Gastaufnahmevertrag zustande. Der Mieter hat die Buchungsbestäti - gung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. § 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise und Zahlungsfristen. Kurtaxe oder sonstige öffentliche Abgaben sind nur Bestandteil des Mietpreises, soweit sie ausdrück - lich ausgewiesen sind. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. § 5 Kaution Soweit vereinbart, dient die Kaution der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird sie unter Berücksichtigung berechtigter Gegenansprüche zurückge - zahlt. § 6 Kommunikation Vertragsrelevante Informationen, insbesondere Vertragsänderungen, Buchungsbestätigungen und sons - tige vertragsbezogene Mitteilungen, dürfen elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden. Der Mieter ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzu - teilen. § 7 An- und Abreise; verspätete Anreise, vorzeitige Abreise (1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten An- und Abreisezeiten. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. (2) Eine verspätete Anreise ist ghd Vermietung & Service unverzüglich mitzuteilen. (3) Eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstat - tung des Mietpreises. § 8 Nutzung der Ferienunterkunft; Überbelegung und Nutzung durch Dritte (1) Die Ferienunterkunft darf ausschließlich von den in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag namentlich oder der Anzahl nach aufgeführten Personen genutzt werden. (2) Untervermietung, gewerbliche Nutzung oder Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung unzulässig. (3) Die Aufnahme weiterer Personen sowie die Überlassung der Ferienunterkunft oder einzelner Räume an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich bedürfen der vorherigen Zustimmung von ghd Vermietung & Service oder des Vermieters. Dies gilt entsprechend für Besucher, deren Aufenthalt über den üblichen, kurzzeitigen Besuch hinausgeht. (4) Eine Überschreitung der vereinbarten oder zulässigen Personenzahl (Überbelegung) ist unzulässig. (5) Stellt der Vermieter oder ghd Vermietung & Service eine unzulässige Nutzung durch Dritte oder eine Überbelegung fest, ist der Mieter verpflichtet, diesen vertragswidrigen Zustand unverzüglich zu beseiti - gen. Der Vermieter ist berechtigt, die Räumung durch nicht angemeldete Personen zu verlangen. (6) Für jede nicht angemeldete Person kann der Vermieter einen pauschalierten Mehraufwand in Höhe von 100,00 je Übernachtung berechnen. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist. (7) Unabhängig von der Pauschale bleiben weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Ersatz tatsächlich entstandener Schäden oder Mehrkosten (z. B. zusätzliche Kurtaxe, erhöhter Reini - gungsaufwand, zusätzlicher Wäscheverbrauch, Energie- und Wasserkosten oder sonstige Folgekosten), unberührt. (8) Bei einer schwerwiegenden oder trotz Aufforderung fortgesetzten unzulässigen Nutzung durch Dritte oder Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises, soweit der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt. § 9 Hausordnung Die objektspezifische Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Ruhezeiten und Sicherheitsvor - schriften sind einzuhalten. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Vertrag aus wichtigem Grund beendet werden. § 10 Haustiere Haustiere sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Der Mieter haftet für sämtliche durch Haustiere verursachten Schäden oder außergewöhnlichen Reinigungsaufwendungen. § 11 Sorgfaltspflichten des Mieters (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft einschließlich des Inventars sowie aller zur Nut - zung überlassenen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. (2) Während der Mietzeit auftretende Schäden oder Mängel sind ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. (3) Der Mieter hat alles Zumutbare zu unternehmen, um weitere Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. (4) Für von ihm schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. (5) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auch für Schäden, außergewöhnliche Ver - schmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Ferienunterkunft, die durch Mitreisende, Besucher oder sonstige Personen verursacht werden, denen er den Zutritt zur Ferienunterkunft ermöglicht hat, soweit diese Schäden seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind. (6) Der Mieter verpflichtet sich, seine Mitreisenden und Besucher über die Hausordnung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken. § 12 Inventar Das Inventar ist vollständig in der Unterkunft zu belassen. Veränderungen an Möbeln oder technischen Einrichtungen sowie das Entfernen von Inventar sind unzulässig. § 13 Reinigung und Rückgabe Die Unterkunft ist zum vereinbarten Zeitpunkt besenrein zurückzugeben. Geschirr ist gespült, der Kühl - schrank geleert und der Hausmüll ordnungsgemäß entsorgt. Eine vereinbarte Endreinigung ersetzt diese Pflichten nicht. § 14 Schlüssel, Transponder und digitale Zutrittssysteme (1) Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes sind sorgfältig aufzubewahren. Verlust oder Missbrauch sind unverzüglich mitzuteilen. (2) Der Mieter haftet für die Kosten erforderlicher Ersatzmaßnahmen, soweit er den Verlust zu vertreten hat. (3) Zugangscodes zu Schlüsselsafes oder digitalen Zutrittssystemen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. § 15 Mängelanzeige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter erhält eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe. Eigenmächtige Reparaturen ohne Zustimmung begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch. § 16 Laden von Elektrofahrzeugen Das Laden von Elektrofahrzeugen an Haushaltssteckdosen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Vorhandene Wallboxen sind ausschließlich nach den bereitgestellten Hinweisen zu verwenden. § 17 Grillen und offenes Feuer Grillen sowie offenes Feuer sind nur zulässig, soweit dies die Hausordnung, örtliche Vorschriften und Brandschutzbestimmungen erlauben. Bei erhöhter Brandgefahr kann ein Verbot ausgesprochen werden. § 18 Sicherheitsvorschriften Rauchmelder, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht entfernt, manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden. Sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu melden. § 19 Verkehrssicherung Erkennt der Mieter Gefahrenquellen oder Schäden, die Personen oder Sachen gefährden können, hat er diese unverzüglich ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter mitzuteilen. § 20 Rücktritt des Mieters (Stornierung); Ersatzmieter (1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) vom Mietver - trag zurücktreten. (2) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ghd Vermie - tung & Service oder dem Vermieter. (3) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück und benennt keinen geeigneten Ersatzmieter, der den Miet - vertrag zu den vereinbarten Bedingungen übernimmt und vom Vermieter akzeptiert wird, ist der Vermieter berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung zu verlangen, gestaffelt nach dem Zeit - punkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vor dem vereinbarten Anreisetag: bis einschließlich 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises; ab 41 Tage vor dem verein - barten Anreisetag sowie bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises. (4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (5) Der Vermieter wird sich anderweitige Vermietungserlöse sowie ersparte Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften anrechnen lassen. (6) Der Mieter ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzmieter vorzuschlagen. Die Zustimmung darf nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigert werden. (7) Für die Bearbeitung eines Vertragswechsels aufgrund eines akzeptierten Ersatzmieters kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 70,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben werden.; auch insoweit steht dem Mieter der Nachweis eines geringeren oder keines Aufwands offen. (8) Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der in der Buchungsbestätigung ausgewie - sene Gesamtmietpreis einschließlich vereinbarter Nebenkosten, ausgenommen Kurtaxe oder sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben. § 21 Rücktritt des Vermieters Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder erhebliche Schäden am Mietobjekt unmöglich, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Ein Anspruch auf eine Ersatzunterkunft besteht nicht. § 22 Buchungen über Buchungsportale Bei Buchungen über Vermittlungsportale gelten ergänzend deren zwingende Buchungs- und Zahlungs - bedingungen. § 23 Reiserücktrittskostenversicherung Den Gästen wird ausdrücklich empfohlen, unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages eine Reise - rücktrittskostenversicherung abzuschließen. § 24 Digitale Gästekarten Digitale Gästekarten richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Kurortes. Für Systeme Dritter wird keine Gewähr übernommen. § 25 WLAN (1) Soweit in der Ferienunterkunft ein WLAN- oder Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um eine freiwillige und unentgeltliche Serviceleistung des Vermieters. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Übertragungsgeschwindigkeit oder störungsfreie Nutzung besteht nicht. (2) Der Mieter ist verpflichtet, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere sind rechtswidrige Handlungen, wie die Verletzung von Urheberrechten, das Abrufen oder Verbreiten strafbarer Inhalte sowie sonstige missbräuchliche Nutzun - gen untersagt. (3) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und von ihm zugelassene Besucher den Internetzugang ausschließlich rechtmäßig nutzen. (4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen, Ausfälle oder Einschränkungen des WLAN- oder Internetzugangs, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (5) Soweit der Mieter oder die von ihm zugelassenen Personen den Internetzugang rechtswidrig nutzen und hierdurch Ansprüche Dritter gegen den Vermieter entstehen, stellt der Mieter den Vermieter von diesen Ansprüchen sowie den hierdurch entstehenden angemessenen Kosten frei, soweit der Mieter oder die betreffende Person die Pflichtverletzung zu vertreten hat. § 26 Haftung (1) Die Haftung von ghd Vermietung & Service und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, ver - tragstypischen Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen. (4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. § 27 Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der gelten - den Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personen - bezogener Daten sind der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung (https://ghd- sylturlaub.de/datenschutz.htm) zu entnehmen. § 28 Verbraucherstreitbeilegung ghd Vermietung & Service ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher - schlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. § 29 Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
© ghd sylt • Tel. 04651 9429886 • E-Mail vermietung@ghd-sylturlaub.de

AGB Vermietung

und Service (Sylt)

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermittlung und Vermietung von Ferienunterkünften, die über die ghd GmbH – Gesellschaft für Handel und Dienstleistung, Eichgärtenallee 36, 35394 Gießen, in ihrem Geschäftsbereich „ghd Vermietung & Service“ (nach- folgend „ghd Vermietung & Service“ oder „ghd“) abgeschlossen werden. (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt ghd Vermie- tung & Service als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienunterkunft (nachfolgend „Vermieter“). (3) Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB als verbind- lich an. (4) Individuelle Vereinbarungen bedürfen mindestens der Text- form. § 2 Vermittlerstellung ghd Vermietung & Service übernimmt insbesondere Vermark- tung, Buchungsabwicklung, Gästekommunikation, Schlüssel- management sowie die organisatorische Betreuung des Mietverhältnisses. Vertragspartner des Mietvertrages ist grundsätzlich der Eigentümer der Unterkunft, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist. § 3 Vertragsabschluss Die Präsentation einer Ferienunterkunft stellt kein verbindli- ches Angebot dar. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt der Gastaufnahmevertrag zustande. Der Mieter hat die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. § 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung aus- gewiesenen Preise und Zahlungsfristen. Kurtaxe oder sonstige öffentliche Abgaben sind nur Bestandteil des Mietpreises, soweit sie ausdrücklich ausgewiesen sind. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. § 5 Kaution Soweit vereinbart, dient die Kaution der Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird sie unter Berücksichtigung berechtigter Gegen- ansprüche zurückgezahlt. § 6 Kommunikation Vertragsrelevante Informationen, insbesondere Vertragsände- rungen, Buchungsbestätigungen und sonstige vertrags- bezogene Mitteilungen, dürfen elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden. Der Mieter ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen unverzüg- lich mitzuteilen. § 7 An- und Abreise; verspätete Anreise, vorzeitige Abreise (1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten An- und Abreisezeiten. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. (2) Eine verspätete Anreise ist ghd Vermietung & Service unverzüglich mitzuteilen. (3) Eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. § 8 Nutzung der Ferienunterkunft; Überbelegung und Nutzung durch Dritte (1) Die Ferienunterkunft darf ausschließlich von den in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag namentlich oder der Anzahl nach aufgeführten Personen genutzt werden. (2) Untervermietung, gewerbliche Nutzung oder Veranstaltun- gen sind ohne vorherige Zustimmung unzulässig. (3) Die Aufnahme weiterer Personen sowie die Überlassung der Ferienunterkunft oder einzelner Räume an Dritte – entgelt- lich oder unentgeltlich – bedürfen der vorherigen Zustimmung von ghd Vermietung & Service oder des Vermieters. Dies gilt entsprechend für Besucher, deren Aufenthalt über den übli- chen, kurzzeitigen Besuch hinausgeht. (4) Eine Überschreitung der vereinbarten oder zulässigen Per- sonenzahl (Überbelegung) ist unzulässig. (5) Stellt der Vermieter oder ghd Vermietung & Service eine unzulässige Nutzung durch Dritte oder eine Überbelegung fest, ist der Mieter verpflichtet, diesen vertragswidrigen Zustand unverzüglich zu beseitigen. Der Vermieter ist berechtigt, die Räumung durch nicht angemeldete Personen zu verlangen. (6) Für jede nicht angemeldete Person kann der Vermieter einen pauschalierten Mehraufwand in Höhe von 100,00 € je Übernachtung berechnen. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringe- rer Mehraufwand entstanden ist. (7) Unabhängig von der Pauschale bleiben weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Ersatz tatsäch- lich entstandener Schäden oder Mehrkosten (z. B. zusätzliche Kurtaxe, erhöhter Reinigungsaufwand, zusätzlicher Wäsche- verbrauch, Energie- und Wasserkosten oder sonstige Folgekos- ten), unberührt. (8) Bei einer schwerwiegenden oder trotz Aufforderung fortge- setzten unzulässigen Nutzung durch Dritte oder Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises, soweit der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt. § 9 Hausordnung Die objektspezifische Hausordnung ist Bestandteil des Miet- vertrages. Ruhezeiten und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Vertrag aus wichtigem Grund beendet werden. § 10 Haustiere Haustiere sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Der Mieter haftet für sämtliche durch Haustiere verursachten Schäden oder außergewöhnlichen Reinigungsaufwendungen. § 11 Sorgfaltspflichten des Mieters (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft ein- schließlich des Inventars sowie aller zur Nutzung überlassenen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. (2) Während der Mietzeit auftretende Schäden oder Mängel sind ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter unverzüg- lich anzuzeigen. (3) Der Mieter hat alles Zumutbare zu unternehmen, um wei- tere Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. (4) Für von ihm schuldhaft verursachte Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. (5) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auch für Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen oder sons- tige Beeinträchtigungen der Ferienunterkunft, die durch Mitreisende, Besucher oder sonstige Personen verursacht wer- den, denen er den Zutritt zur Ferienunterkunft ermöglicht hat, soweit diese Schäden seinem Verantwortungsbereich zuzu- rechnen sind. (6) Der Mieter verpflichtet sich, seine Mitreisenden und Besucher über die Hausordnung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und auf deren Einhal- tung hinzuwirken. § 12 Inventar Das Inventar ist vollständig in der Unterkunft zu belassen. Ver- änderungen an Möbeln oder technischen Einrichtungen sowie das Entfernen von Inventar sind unzulässig. § 13 Reinigung und Rückgabe Die Unterkunft ist zum vereinbarten Zeitpunkt besenrein zurückzugeben. Geschirr ist gespült, der Kühlschrank geleert und der Hausmüll ordnungsgemäß entsorgt. Eine vereinbarte Endreinigung ersetzt diese Pflichten nicht. § 14 Schlüssel, Transponder und digitale Zutrittssysteme (1) Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes sind sorgfältig aufzubewahren. Verlust oder Missbrauch sind unverzüglich mitzuteilen. (2) Der Mieter haftet für die Kosten erforderlicher Ersatzmaß- nahmen, soweit er den Verlust zu vertreten hat. (3) Zugangscodes zu Schlüsselsafes oder digitalen Zutrittssys- temen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. § 15 Mängelanzeige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter erhält eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe. Eigenmächtige Reparaturen ohne Zustimmung begründen grundsätzlich kei- nen Erstattungsanspruch. § 16 Laden von Elektrofahrzeugen Das Laden von Elektrofahrzeugen an Haushaltssteckdosen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Vorhandene Wallboxen sind ausschließlich nach den bereitgestellten Hin- weisen zu verwenden. § 17 Grillen und offenes Feuer Grillen sowie offenes Feuer sind nur zulässig, soweit dies die Hausordnung, örtliche Vorschriften und Brandschutzbestim- mungen erlauben. Bei erhöhter Brandgefahr kann ein Verbot ausgesprochen werden. § 18 Sicherheitsvorschriften Rauchmelder, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrich- tungen dürfen nicht entfernt, manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden. Sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu melden. § 19 Verkehrssicherung Erkennt der Mieter Gefahrenquellen oder Schäden, die Per- sonen oder Sachen gefährden können, hat er diese unverzüg- lich ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter mitzuteilen. § 20 Rücktritt des Mieters (Stornierung); Ersatzmieter (1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) vom Mietvertrag zurücktreten. (2) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ghd Vermietung & Service oder dem Vermieter. (3) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück und benennt keinen geeigneten Ersatzmieter, der den Mietvertrag zu den vereinbar- ten Bedingungen übernimmt und vom Vermieter akzeptiert wird, ist der Vermieter berechtigt, folgende pauschalierte Ent- schädigung zu verlangen, gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vor dem vereinbarten Anreise- tag: bis einschließlich 42 Tage vor dem vereinbarten Anreise- tag 30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises; ab 41 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag sowie bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises. (4) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Scha- den entstanden ist. (5) Der Vermieter wird sich anderweitige Vermietungserlöse sowie ersparte Aufwendungen nach den gesetzlichen Vor- schriften anrechnen lassen. (6) Der Mieter ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzmieter vorzuschlagen. Die Zustimmung darf nur aus sachlich gerecht- fertigten Gründen verweigert werden. (7) Für die Bearbeitung eines Vertragswechsels aufgrund eines akzeptierten Ersatzmieters kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 70,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben werden.; auch insoweit steht dem Mieter der Nach- weis eines geringeren oder keines Aufwands offen. (8) Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtmietpreis einschließlich vereinbarter Nebenkosten, ausgenommen Kur- taxe oder sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben. § 21 Rücktritt des Vermieters Wird die Vermietung durch höhere Gewalt oder erhebliche Schäden am Mietobjekt unmöglich, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Ein Anspruch auf eine Ersatzunterkunft besteht nicht. § 22 Buchungen über Buchungsportale Bei Buchungen über Vermittlungsportale gelten ergänzend deren zwingende Buchungs- und Zahlungsbedingungen. § 23 Reiserücktrittskostenversicherung Den Gästen wird ausdrücklich empfohlen, unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages eine Reiserücktrittskostenver- sicherung abzuschließen. § 24 Digitale Gästekarten Digitale Gästekarten richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Kurortes. Für Systeme Dritter wird keine Gewähr übernommen. § 25 WLAN (1) Soweit in der Ferienunterkunft ein WLAN- oder Internetzu- gang zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um eine freiwillige und unentgeltliche Serviceleistung des Vermieters. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Übertragungs- geschwindigkeit oder störungsfreie Nutzung besteht nicht. (2) Der Mieter ist verpflichtet, den Internetzugang ausschließ- lich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere sind rechtswidrige Handlungen, wie die Verletzung von Urheberrechten, das Abrufen oder Verbreiten strafbarer Inhalte sowie sonstige missbräuchliche Nutzungen untersagt. (3) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitrei- sende und von ihm zugelassene Besucher den Internetzugang ausschließlich rechtmäßig nutzen. (4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unterbrechun- gen, Ausfälle oder Einschränkungen des WLAN- oder Inter- netzugangs, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen oder zwin- gende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (5) Soweit der Mieter oder die von ihm zugelassenen Personen den Internetzugang rechtswidrig nutzen und hierdurch Ansprü- che Dritter gegen den Vermieter entstehen, stellt der Mieter den Vermieter von diesen Ansprüchen sowie den hierdurch entstehenden angemessenen Kosten frei, soweit der Mieter oder die betreffende Person die Pflichtverletzung zu vertreten hat. § 26 Haftung (1) Die Haftung von ghd Vermietung & Service und des Vermie- ters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche bei leicht fahr- lässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen. (4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vor- satz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. § 27 Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertrags- abwicklung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvor- schriften verarbeitet. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung (https://ghd- sylturlaub.de/datenschutz.htm) zu entnehmen. § 28 Verbraucherstreitbeilegung ghd Vermietung & Service ist zur Teilnahme an einem Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. § 29 Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelun- gen unberührt.
ghd vermietung & service Telefon 04651 9429886 vermietung@ghd-sylturlaub.de

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